Grabarten auf Berliner Friedhöfen
Wer auf einem Berliner Friedhof unterwegs ist, ob zum Grabbesuch, Spaziergang oder aus anderem Grund, wird, wenn sie oder er aufmerksam ist, sicherlich eine große Vielfalt an Gräbern wahrnehmen. Neben den individuellen Gestaltungen durch die Hinterbliebenen ergibt sich die Vielfalt auch aus der Grabart, für die sich die verstorbene Person oder deren Hinterbliebene entschieden haben. Wie können die Grabarten unterschieden werden?
Erste Unterscheidung: Erdgrab oder Urnengrab
Entscheidend für die Art einer Grabstätte ist zunächst die Form der Bestattung. Die Bestattung kann als Bestattung der Leiche in der Erde oder durch die Einäscherung der Leiche in einem Krematorium mit anschließender Beisetzung der Asche auf einem Friedhof stattfinden.
Die Bestattung einer Leiche erfolgt in einem Erdgrab. Wurde die Leiche eingeäschert, wird die Asche in einer Urne in einem Urnengrab beigesetzt. Häufig lässt sich auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um ein Urnen- oder ein Erdgrab handelt, denn letzteres nimmt eine deutlich größere Fläche in Anspruch.
Zweite Unterscheidung: Wahlgrab, Familiengrab, Reihengrab oder Gemeinschaftsgrab
Bei der Wahl der Grabart ist als nächstes entscheidend, wie lange das Grab Bestand haben soll. Die gesetzliche Ruhezeit für ein Grab beträgt in Berlin 20 Jahre. Für diese Dauer muss das Nutzungsrecht an einem Grab erworben werden.
Bei einem Wahlgrab ist das Nutzungsrecht über die 20 Jahre hinaus verlängerbar und Nachbeisetzungen für Angehörige sind möglich. Die Lage der Grabstätte kann frei gewählt werden, soweit es die Belegungsplanung des Friedhofs zulässt.
Auch bei einem Familiengrab kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Lage und Größe der Grabstätte sind frei wählbar. So können mehrere Beisetzungen von weiteren Verstorbenen in der Grabstätte stattfinden. Aus den Entstehungszeiten der Friedhöfe sind teilweise noch prächtige historische Familiengräber erhalten, die manchmal als „Wandgräber“ die Funktion eines Teils der Friedhofsmauer übernehmen oder mit schmiedeeiserner Einfassung („Gittergrab“) wie ein kleiner Garten anmuten.
Reihengräber werden in einer Abteilung des Friedhofs „der Reihe nach“ belegt. Hier kann also die Lage des Grabes nicht ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für genau 20 Jahre vergeben, es kann nicht verlängert werden. In einem Reihengrab kann damit grundsätzlich nur eine verstorbene Person beigesetzt werden.
In Gemeinschaftsgräbern können mehrere verstorbene Menschen beigesetzt werden, die sich zu Lebzeiten nicht unbedingt gekannt haben. Auch hier wird der Reihe nach belegt und das erworbene Nutzungsrecht am Grab erlischt nach 20 Jahren. Meist gibt es die Möglichkeit einer Namensnennung der Bestatteten. Sie erfolgt diese in der Regel an einer zentralen Stelle. Anders als bei Familien-, Wahl- und Reihengräbern sind hier die einzelnen Grabstellen nicht erkennbar und die Friedhofsverwaltung übernimmt die Gestaltung und Pflege der Grabanlage.
Alle vier Grabarten sind für Erd- und Urnengräber möglich, wobei nicht jeder Berliner Friedhof alle Arten anbietet.
Vielfalt an Grabformen
Die Berliner Friedhöfe bieten eine Vielfalt an Varianten und „Unterarten“ der beschriebenen Grabarten an. So gibt es an vielen Standorten die Möglichkeit für Baumbestattungen, Beisetzungen in Urnenwänden (Kolumbarien), Partnerstellen, besondere Grabfelder für Religionsgemeinschaften oder Vereine, besonders gestaltete Gemeinschaftsanlagen u.v.m.
Einen Überblick über das Angebot auf den kommunalen Friedhöfen in Berlin gibt es hier
Die Angebote der konfessionellen Friedhöfe sind in der Regel auf den Webseiten der Kirchengemeinden veröffentlicht. Auf unserer Friedhofskarte könnt ihr den Links folgen.
Eine Besonderheit: Gräber im öffentlichen Interesse
Ehrengräber des Landes Berlin würdigen die Leistungen verstorbener Personen für unsere Stadtgesellschaft. Hier übernimmt das Land Berlin bei Bedarf die Kosten für Pflege und Fortbestand der Grabstätten. Rund 680 Ehrengräber gibt es zurzeit auf Berliner Friedhöfen. Zu erkennen sind sie an einem rötlichen Stein mit dem Berliner Wappen, der dem Grab beigefügt ist. Weitere Information zu Berliner Ehrengrabstätten findest du hier
Ein besonderes Augenmerk legen Bund und Land Berlin auf die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Hierunter fallen u.a. die durch Kriegseinwirkungen Verstorbenen beider Weltkriege, die Opfer nationalsozialistischer Gewalt und Mauertote. Ihre Gräber werden zum mahnenden Totengedenken dauerhaft erhalten und gepflegt. Mehr Informationen gibt es hier